Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
Die Lieferbedingungen erfolgen ausschliesslich auf Grund der nachstehenden Bestimmungen, deren Inhalt bei Auftragserteilung und im Besonderen mit der Annahme unserer Offerten, Auftragsbestätigungen, Fakturen als anerkannt gilt. Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Form. Ziffer 9 gilt auch bei Nichtzustandekommen eines Vertragsabschlusses. Sie gehen anderslautenden Bedingungen des Käufers in jedem Fall vor.
1. Preise. Alle Preise sind unverbindlich. Die offerierten Preise können nur dann aufrechterhalten werden, wenn auch die in der Offerte genannten Qualitäten und Mengen unverändert und ungekürzt bestellt werden. Die Preise werden auf Grund der am Tag der Offertenstellung massgebenden Kosten kalkuliert. Wir müssen uns deshalb vorbehalten, die Preise bei einer wesentlichen Änderung der Umstände, die für die Preisfestsetzung richtungsweisend waren, auch für noch nicht ausgeführte Lieferungen den neuen Gegebenheiten anzupassen. Offerten sind freibleibend; sie verpflichten uns erst nach deren schriftlichen Bestätigung durch uns. Die Preise verstehen sich exkl. MWST, Fracht, Porto und Verpackungen, sofern nicht anders vereinbart wurde. Die Festlegung eines Mindestfakturabetrages sowie die Verrechnung eines Auftragskostenanteils und die Aufhebung von Rabatten bei Kleinfakturen bleiben vorbehalten.
2. Spedition, Porto, Verpackung. Die Lieferung erfolgt in der Regel ab unserem Lager, wobei die Frachtkosten in der Faktura offen verrechnet werden. Die Spedition wird nach Ihren Angaben ausgeführt, andernfalls auf dem für Sie günstigsten und schnellsten Weg. Die Verpackung ist in den Preisen nicht mit inbegriffen.
3. Nutzen und Gefahr. Gehen mit dem Versand der Ware auf den Besteller über. Bei Franko- Lieferungen erfolgt der Übergang von Nutzen und Gefahr mit der Auslieferung der Ware an den Besteller.
4. Erzeugnisse in Sonderausführung. Wir behalten uns aus fabrikationstechnischen Gründen das Recht vor, bis 10% mehr oder weniger als die bestellte Anzahl zu liefern. Bei Bestellungen die sich nicht auf Listen- oder Offertenpreise stützen, anerkennt der Besteller ausdrücklich die Preise nach Ergebnis. Hergestellte Formen und Werkzeuge bleiben unser Eigentum.
5. Umfang der Lieferpflicht. Die Angabe der voraussichtlichen Lieferfrist erfolgt unverbindlich; für deren Einhaltung tragen wir bestmöglich Sorge. Bei Vorliegen höherer Gewalt sowie anderer nicht durch uns verschuldeter Umstände, lehnen wir jeglichen Ersatzanspruch für nicht oder verspätet ausgeführte Lieferungen ab. Als höhere Gewalt gelten vor allem gänzliche oder teilweise Stilllegung unserer Lieferwerke, Mobilmachung, Krieg, Streik, Feuer, das Inkrafttreten von Einfuhrverboten und Kontingentierung oder eine erhebliche Erhöhung der Einfuhrzölle. Die Lieferfristen und –termine gelten als eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand dem Spediteur/Frachtführer übergeben werden.
6. Zahlungen. Die Fakturen sind innert 30 Tagen rein netto zahlbar, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart worden ist. Nach Ablauf der 30 Tage ist unsere Firma berechtigt, den Kunden durch Ansetzung einer Zahlungsfrist in Verzug zu setzen und ab Fristablauf Verzugszins und Spesen zu berechnen. Art. 107 OR bleibt vorbehalten. Das von uns gelieferte Material bleibt bis zum vollständigen Eingang des vereinbarten Kaufpreises unser Eigentum, auch wenn im Kaufvertrag kein spezieller Eigentumsvorbehalt stipuliert worden ist. Das Nicht-Einhalten der Zahlungsbedingungen berechtigt den Verkäufer, unbeschadet seiner sonstigen Rechte, weitere Lieferungen auszusetzen. Weiter kann der Verkäufer, wenn eine begründete Annahme besteht, dass der Käufer einen wesentlichen Teil seiner Pflichten nicht erfüllen wird, von diesem für weitere Bestellungen Vorauszahlungen verlangen.
7. Gewährleistung, Qualitätsprüfung. Wir übernehmen für die Güte unserer Ware nur insofern Gewähr, als wir für innerhalb der vertraglichen festgelegten Frist auftretende Herstellungs- oder Materialfehler durch Instandsetzung oder Ersatzlieferung nach unserer Wahl aufkommen. Ansprüche auf Schadenersatz, Wandlung des Kaufes oder Minderung des Kaufpreises lehnen wir ab. Mängelrügen sind sofort nach Empfang der Ware, spätestens aber innerhalb von 8 Tagen, anzubringen. Im Falle von geheimen Mängeln ist die Mängelrüge sofort nach Entdeckung der Mängel anzubringen. Wir übernehmen keine Haftung infolge Transportschäden an Waren. Solche Schäden sind direkt gegenüber dem ausliefernden Spediteur geltend zu machen. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware.
8. Garantie. Infolge der vielseitigen und durch uns nicht kontrollierbaren Anwendungsmöglichkeiten können wir keine Garantie für die Lebensdauer unserer Produkte abgeben. Für Personen- und Sachschäden, die auf Fehler oder Mängel unserer Erzeugnisse oder die direkt oder indirekt auf die Verwendung unserer Ware zurückzuführen sind, übernehmen wir keine Verantwortung.
9. Urheberschutz-, Patent- und Markenrechte. Patent- und Markenrechte sowie Know-how und praktisches Erfahrungswissen, wie es auch in Zeichnungen und Projekten zum Ausdruck kommt, bleiben unser Eigentum. Es ist nicht gestattet, diese ohne unsere ausdrückliche Genehmigung zu reproduzieren, zu verwenden oder Dritten weiterzugeben.
10. Gerichtsstand. Für alle Streitigkeiten aus den vertraglichen Beziehungen zwischen unseren Kunden und unserer Firma gilt als stillschweigend vereinbart, dass für deren Beurteilung diejenigen Gerichte örtlich und sachlich zuständig sein sollen, denen Lieferant mit seinem Sitz in Baselland untersteht
11. Änderungen und Ergänzungen. Änderungen und Ergänzungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zur Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung durch uns.
12. Geltungsbereich. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind verbindlich für das vorliegende wie auch für zukünftige Geschäfte (einschliesslich mündliche Abschlüsse); vorbehalten bleibt deren Abänderung oder Widerruf.
Stand 01/15